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OLG Frankfurt, 18.10.1972 - 2 Ss 244/72 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 815
Wird zitiert von ... (2)
- AG Lüdinghausen, 08.04.2003 - 9 Ds 45/03
Führerscheinentzug gilt nicht für Bundeswehrfahrten
Die herrschende Meinung ist hierzu der Ansicht, daß Marke, Antriebsart, Fahrzweck (Feuerwehrfahrzeuge, Sanitätsfahrzeuge, Fahrzeuge eines Blutspendedienstes, Taxis usw.), Arten von Transporten, Benutzungszeiten und Benutzungsorte von Fahrzeugen oder sogar nur die Bezeichnung eines einzelnen (BayObLG NJW 1973, 815) oder mehrerer konkret bezeichneter Fahrzeuge nicht dem entsprechen, was § 69a II StGB unter einer bestimmten Art von Kraftfahrzeug ansieht (…Jagusch/Hentschel, a.a.O.). - LG Memmingen, 15.04.1982 - 3 Ns 14 Js 24414/81 Unter einer "bestimmten Art von Kraftfahrzeugen" im Sinne des StGB § 69a Abs. 2 sind sicherlich solche zu verstehen, auf die nach StVZO § 5 Abs. 1 S 2 die Fahrerlaubnis beschränkt werden kann (Vergleiche OLG Frankfurt, 1972-10-18, 2 Ss 244/72, NJW 1973, 815).